Gefangener des Monats July 2019: Eritreische Christin „Esther“ seit 2005 hinter Gittern

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Name: Twen Theodros

Land: Eritrea

Verhaftet: 2005

Urteil: kein Gerichtsverfahren


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Eritreische Christin „Esther“ seit 2005 hinter Gittern

Zur „Gefangenen des Monats Juli 2019“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur idea die Christin Twen Theodros aus Eritrea benannt. Sie rufen dazu auf, sich für die Langzeitinhaftierte einzusetzen. Im Jahr 2010 erschien das Buch „Mein Lied klingt aus der Nacht“ (englischer Originaltitel „Song of the Nightingale“) der Gospelsängerin Helen Berhane (Stephanuspreisträgerin 2007), in dem sie von der unerschütterlichen Mitgefangenen „Esther“ berichtet. Diese ließ sich an ihrer Stelle von den Wärtern misshandeln. „Esther“ ist in Wirklichkeit die 1981 geborene Twen Theodros. 

Sie wurde erstmals 2004 inhaftiert, kam aber frei, nachdem ihr Vater den Behörden versicherte, sie werde den Kontakt zur Untergrundkirche abbrechen und nicht weiter missionieren. Im Jahr darauf wurde sie jedoch bei einem Abendgebetstreffen abermals festgenommen. Sie weigerte sich nach der wiederholten Inhaftierung, ihrem Glauben abzuschwören und sitzt seither ohne Gerichtsverfahren hinter Gittern. Die Behörden ließen sie in ein Gefängnis überführen, das in Eritrea für seine harten Haftbedingungen besonders berüchtigt war und mittlerweile geschlossen wurde. Inzwischen verbringt Theodros ihre Haft in einem Gefangenenlager in der Nähe der Hauptstadt.

Hintergrund

Eritrea wird seit seiner Unabhängigkeit von Äthiopien im Jahr 1993 von Isayas Afwerki regiert. Er war Generalsekretär der marxistischen Eritreischen Volksbefreiungsfront, die sich ausschließlich aus christlichen Ethnien rekrutierte. Afewerki herrscht als Staatspräsisdent und Regierungsschef diktatorisch über das knapp sechs Millionen Einwohner zählende Land am Roten Meer. 

Die Regierung Eritreas verfolgt alle Bürger, die andere Religionen bzw. Konfessionen praktizieren als die vier staatlich anerkannten. Anerkannt sind lediglich der sunnitische Islam sowie die eritreisch orthodoxe, die römisch katholische und die lutherische Kirche. 

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM und OpenDoors


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