Gefangene des Monats Februar 2015: Ebrahim Hossin-Zadeh aus dem Iran

Name: Ebrahim Hossin-Zadeh

Land: Iran

Grund: Seit November 2014 ohne Anklage in Haft



Links: Schicksal & Gebet // Apellbrief


Hintergrund

Mitte November 2014 verhafteten Mitarbeiter des Informationsministeriums in der 1,5 Millionen Einwohner großen Provinzhauptstadt Shiraz Ebrahim Hossin-Zadeh. Der 32jährige wurde verhört und in ein Haftzentrum, bekannt als Block Nummer 100, in Shiraz überführt. Die persönliche Wohnung von Hossin-Zadeh wurde nach Informationen von Mohabat News  durchsucht, Computer, Bücher, Mobiltelefon und andere Gegenstände wurden konfisziert und zu der lokalen Abteilung des Informationsministeriums mitgenommen. Ab dem 17. November konnten Ebrahims Angehörige keinen Kontakt mehr mit ihm bekommen. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort und seine Befindlichkeit sind nicht bekannt. Ebrahim wurde 2009 Christ und betreibt ein eigenes Geschäft.

In seiner UN-Rede vom 25. September 2014 sprach Staatspräsident Hasan Rouhani u. a. davon, einen neuen Horizont zu eröffnen, in welchem der Friede über den Krieg herrscht, Toleranz über Gewalt, Gerechtigkeit über Diskriminierung.

Ebrahim Hossin-Zadeh  hat nur die im vom Iran ratifizierten „Pakt über bürgerli-che und politische Rechte“ garantierte Religionsfreiheit wahrgenommen. Hierzu gehört auch das Recht, friedlich seinen Glauben zu praktizieren und weiterzu-geben. Seine Freilassung wäre ein Zeichen an die internationale Öffentlichkeit.

Zum Iran

Armenische und assyrische Christen gehören zu den anerkannten religiösen Minder-heiten im Iran. Dennoch berichten auch sie von Repressionen und Diskriminierung. Religionswächter bespitzeln Gottesdienste traditioneller, genehmigter Kirchen auf der Suche nach Konvertiten. Ihnen ist es zudem verboten, Konvertiten aus dem Islam zu unterstützen. Wird diese Anordnung nicht befolgt, droht die Schließung der Kirche. 

Nach Ansicht der Regierung kann ein Muslim seinen Glauben nicht wechseln: Ein ethnischer Perser ist und bleibt ein Muslim, so die offizielle Sicht. Armenische und assyrische Kirchengemeinden dürfen ihre Mitglieder nur in ihrer eigenen Sprache unterweisen. Die gängige Auslegung der Scharia sieht die Todesstrafe für jeden Muslim vor, der den Islam verlässt, um einen anderen Glauben anzunehmen

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


© Wir für Christen 2012