Gefangener des Monats September 2016: Slimane Bouhafs aus Algerien

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Name: Slimane Bouhafs

Land: Algerien

In Haft: 31. Juli 2016

Urteil: 5 Jahren Gefängnis wegen Blasphemie


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Schicksal

Zum „Gefangenen des Monats September“ hat die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) den christlichen Konvertiten Slimane Bouhafs aus Algerien benannt, der seit dem 31. Juli hinter Gittern sitzt. Die IGFM ruft dazu auf, für ihn einzutreten und zu beten. Am 7. August verurteilte ihn ein Gericht in Setif in der Kabylei wegen Blasphemie zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis. „Mohammed weint, weil er in der Kabylei und in ganz Algerien schon verloren hat. Seine Lüge verschwindet in Algerien, weil das Licht Christi da ist, der Frieden und die Wahrheit ist, der wahre Weg“, schrieb er am 21. Juni auf seiner Facebook-Seite, was viermal von anderen Nutzern des sozialen Netzwerks geteilt wurde.

Auf Facebook war der 49-Jährige, der sich im Jahr 2006 taufen ließ, auch regelmäßig für Demokratie und Religionsfreiheit eingetreten. Bouhafs leidet unter entzündlichem Rheuma und seine Familie befürchtet daher, dass sich sein Gesundheitszustand unter den Bedingungen der Haft ernsthaft verschlechtern könnte.

Hintergrund

Die Haupttriebkräfte der Verfolgung in Algerien sind „Islamischer Extremismus“ und in geringerem Ausmaß „Diktatorische Paranoia“ (vermischt mit Islamischem Extremismus) sowie „Organisiertes Verbrechen und Korruption“. Mit dem wachsenden Einfluss des Islamismus in der Region wurde Algerien zunehmend zum Schauplatz vermehrter Übergriffe durch islamistische Bewegungen, insbesondere durch „Al Kaida im islamischen Maghreb“ (AQIM). Fast alle Christen in Algerien sind muslimischer Herkunft. Das Gesetz verbietet öffentliche Versammlungen außerhalb des islamischen Glaubens. In katholischen Kirchen, z. B. in einer Kathedrale in Algier (dem Sitz des Erzbischofs), werden jedoch Gottesdienste ohne staatliche Einmischung durchgeführt; ebenso auch in einer protestanti-schen Kirche.

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte IGFM


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